24h-Lieferantenwechsel

Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue Regelungen bei Umzügen. Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug am besten 14 Tage im Voraus mit. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

24h-Lieferantenwechsel

ACHTUNG: Seit Juni sind keine rückwirkenden Strom-Umzüge mehr möglich

Mit der Festlegung der Bundesnetzagentur können Aus- und Umzüge nicht mehr rückwirkend durchgeführt werden. Um mögliche Mehrkosten für Sie zu vermeiden, ist es unbedingt notwendig, Ihren Aus- bzw. Umzug rechtzeitig im Voraus zu melden.
Verpassen Sie die rechtzeitige Meldung, müssen die Stromkosten weiterhin von Ihnen getragen werden, bis eine Ummeldung nach den neuen Vorgaben möglich ist. Um das zu vermeiden, melden Sie Ihren Umzug rechtzeitig an.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten und Informationen rund um den 24h-Lieferantenwechsel.

Die Bundesnetzagentur hat den Beginn mit der Mitteilung Nr. 4 vom 06.12.2024 auf den 06.06.2025 festgelegt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auch auf der Website der Bundesnetzagentur.

Vertraglich sind Sie laut AGB verpflichtet, einen Umzug mit einer Mindestfrist von 10 Werktagen vor Umzugstermin zu melden. In der Regel ist die Beendigung eines Mietvertrags oder der Verkauf eines Objektes sogar etwas früher bekannt. Je früher Sie sich also melden, umso besser. Bitte beachten Sie dabei, dass Meldungen nur an Werktagen bearbeitet werden.

Durch die Festlegungen der Bundesnetzagentur ist klar geregelt, dass bei einer nicht fristgemäßen Meldung, der/die bisherige Anschlussnutzer/in weiterhin für die Stromkosten verantwortlich ist.

Für die Abrechnung ist der Zählerstand des Tages der Ummeldung relevant. Dieser kann bei einer verspäteten Meldung von den Daten eines möglichen Übergabeprotokolls abweichen.
Bei Verbrauchsstellen mit intelligenten Messsystemen werden die Daten automatisch zu diesem Datum ausgelesen und übermittelt.